Donnerstag, 26. Oktober 2017

Pro und Contra

Für ein Land, in dem wir gut und gerne leben.


In Bayern wurde jetzt eine 84jährige Frau zu 3 Monate Gefängnis verurteilt,
weil sie vor Hunger Lebensmittel gestohlen hatte.

Die Rentnerin arbeitete früher als Schneiderin.


Die Fürsorgepflicht eines Staates wurde aber arg vernachlässigt ...
die Behörden haben regelrecht versagt -
aber im Gefängnis muss die Fürsorgepflicht nun voll greifen.


Ich sehe es nicht als negativ, liebe Ingrid, als 84jährige ins Gefängnis zu gehen.

Der Winter kommt ...

Sie werden so gut wie unsere lieben Flüchtlinge behandelt: Umsorgt, gehegt und gepflegt.

Sie erhalten drei Mahlzeiten am Tag, sie haben es warm, ein sauberes Bett.
Und ganz wichtig: Unterhaltung!!!
Während Ihres Spazierganges auf dem Hof werden Sie sorgsam bewacht,
es kann Ihnen nix passieren.

Sie könnten sich gesundheitlich mal richtig durchchecken lassen - Rundum-Check.
Lassen Sie sich die Zähne machen!

Alles auf Kosten dieses Staates, der, wenn sie unbescholten hungrig durchs Leben kommen, sich in keinster Weise irgendwie um Sie kümmert ... Sie sind halt in Deutschland nur eine Deutsche.


Soll DAS wirklich unsere Zukunft sein???

Das Menschen, die gearbeitet haben, so enden müssen und Straftaten begehen,
weil sie HUNGER haben???

In Deutschland???!!!


Andererseits ... aus dem Artikel geht nicht hervor, ob die Frau Kinder hat ...
und vieles andere auch nicht.
Wie immer eine arg oberflächliche Berichterstattung.

Aber ist leider so:
Eine Mutter kann für 5 Kinder sorgen, aber 5 Kinder nicht für ihre Mutter.

Das Leben ist so teuer geworden, es reicht immer nur noch für das Nötigste in den Familien.



Gestern schaute ich mal in dieses Stern.tv hinein.

Friseure in Ausbildung. 153 EUR im ersten Lehrjahr.

Einerseits: Solange ein Ausbilder für den Betrag Lehrlinge bekommt, wird sich im Kapitalismus doch eh nix drehen.

Andererseits: Lehrjahre sind keine Herrenjahre. 


Mir fehlte in diesem Beitrag der Hinweis, dass das staatliche Kindergeld in der Ausbildung gezahlt wird.

Das sind mindestens 192 Euro.
Muss man natürlich beantragen und nachweisen, dass man Lehrling ist (bzw. sich um eine Berufsausbildung kümmert).


Wenn man beim Arbeitsamt nachfragt, bekommt man vielleicht noch Zuschüsse.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

In meiner Naivität dachte ich ja, dass die Grundsicherung von Hartz IV greift:
Lehrlinge stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und erhalten keine.
A ja ... auch eine nette Begründung.
 
Die Unterhaltspflicht der Eltern würde bei Hartz IV ja auch noch angerechnet werden.
Und das Kindergeld.

Hier wäre die Politik mal gefordert: Schließlich geht es um künftige Fachkräfte!



Also - war mal wieder alles ziemlich oberflächlich.

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